Brandschutzbegehungen

Bei Brandschutzbegehungen handelt sich um die Inspektion von Gebäuden, Flächen, Räumen oder baulichen Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte, die überprüfen, ob alle Maßnahmen des Brandschutzes vor Ort eingehalten werden.

Ob bei Einfamilienhäusern, Wohnanlagen / Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung begehen wir gemeinsam mit Ihnen ihr Objekt und geben Tipps und Ratschläge für den Vorbeugenden Brandschutz.

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Eine Brandschutzbegehung umfasst die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb einer Arbeitsstätte. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen. Zusätzlich sind unabhängig der Unternehmensgröße wöchentliche Kontrollgänge durch das Gebäude ratsam, um Risiken im Brandfall (z. B. durch eine festgestellte Brandschutztür oder Gegenständen im Fluchtweg) zu reduzieren.