Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder Retten Leben

Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen installierten Rauchmelder entsprechend den Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich zu warten und die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen. Das gilt nicht nur für selbst genutzten, sondern auch für Rauchmelder im vermieteten Wohnraum.

Seit dem 01.01.2018 ist es laut Landesbauordnung in Bayern Pflicht Rauchwarnmelder in Wohnungen und Häuser sowie für alle Neu- und Umbauten zu installieren.

Ein Rauchmelder ist nach der DIN 14676 auch jährlich zu Warten, Überprüfen und zu Pflegen. Wir übernehmen dies gerne für Sie.

Foto: pixabay.com